Dokumentsymbol mit Häkchen auf violettem Hintergrund

Spezifikation von Novec™ 1230 Feuerlöschmittel – mit Vertrauen

Erstellen Sie die passende Spezifikation für die Anforderungen Ihrer Kunden mit unserer speziell für diesen Zweck erstellten Online-Hilfe. Unser erfahrenes Team von Fachleuten hat einen Pool wesentlicher Fragen entwickelt, mit dem Sie ein Löschsystem mit Novec 1230 Feuerlöschmittel einfach für das jeweilige Projekt Ihrer Kunden spezifizieren können – entweder anhand des Namens oder der allgemeinen Eigenschaften.


Erstellen Sie eine Spezifikationen für 3M™ Novec™ 1230 Feuerlöschmittel?

  • Violettes Symbol der Düse einer Feuerlöschanlage mit der Aufschrift „Novec 1230“

    Das Löschmittel ist eine wichtige Komponente jeder Feuerlöschanlage. Wenn Sie eine Spezifikation erstellen, entscheiden Ihre Empfehlungen darüber, inwieweit Personen, wertvolle Investitionsgüter oder sogar das ganze Unternehmen im Falle eines Feuers einen Brand unbeschadet überstehen.

    Spezifizieren Sie ein Löschmittel mit folgenden Eigenschaften:


    • Sicherer Einsatz in personenbesetzten Räumen
    • Umweltverträglich
    • Nicht elektrisch leitend
    • Entspricht internationalen Normen wie NFPA 2001 und EN 15004
    • Löscht Brände bereits in der Entstehungsphase
    • Rückstandsfrei

Feuerlöschmittel
Violettes Symbol der Düse einer Feuerlöschanlage mit der Aufschrift „Novec 1230“

Kopieren Sie den folgenden Text und fügen Sie ihn in Ihre Spezifikation ein oder laden Sie das vollständige Beispiel einer Spezifikation herunter.

  1. Zusammenfassung

    A. Entwerfen, Bereitstellen und Installieren einer stationären Feuerlöschanlage mit 3M™ Novec™ 1230 Feuerlöschmittel (im Folgenden auch „SYSTEM“ genannt)

  2. Feuerlöschmittel

    A. Als Feuerlöschmittel soll 3M Novec 1230 Feuerlöschmittel zum Einsatz kommen.

    B. Das Löschmittel soll ein Ozonabbaupotenzial (ODP) von null haben.

    C. Das Löschmittel soll ein Erderwärmungspotenzial (GWP) von <1 (100 Jahre integrierter Zeithorizont) haben. Das Erderwärmungspotenzial GWP ist gemäß dem fünften Sachstandsbericht (englisch Fifth Assessment Report, AR5) des IPCC des zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change IPPC) der Vereinten Nationen dokumentiert und geprüft.

    D. Das Löschmittel wird nicht wegen seines Ozonabbaupotenzials (ODP) oder Erderwärmungspotenzials (GWP) im Gebrauch eingeschränkt. Darüber hinaus ist es weder von stufenweisen Verwendungsverboten des Montreal-Protokolls betroffen, noch unterliegt es der europäischen Verordnung über fluorierte Treibhausgase (F-Gas-Verordnung), die schrittweise Emissionsbregenzungen und Regeln zur Verwendung von Treibhausgasen vorsieht.

    E. Das Löschmittel muss eine Sicherheitsmarge von mindestens 60 % aufweisen, die sich aus der Differenz der Auslegungskonzentration und dem NOAEL-Wert (No Observed Adverse Effect Level) des Löschmittels ergibt. Kontaktieren Sie einen zugelassenen OEM, wenn Sie eine Beratung zur Auslegungskonzentration für Brände der Klasse B wünschen.

    F. Die Löschanlage muss UL-gelistet, FM- oder VdS-zugelassen sein und das Löschmittel muss eine Komponente sein, die von UL oder FM für die Verwendung im System anerkannt ist. Für Marine-Anwendungen ist eine Typgenehmigung gemäß IMO MSC/Circ. 848, die überarbeitete Richtlinien für die Zulassung von fest eingebauten Gasfeuerlöschsystemen beinhaltet, erforderlich. 848 zu überarbeiteten Richtlinien für die Zulassung von fest eingebauten Gasfeuerlöschsystemen. Das Löschmittel soll die Mindestlöschkonzentrationen für Brennstoffe der Klassen A und B erfüllen. Dabei sind die in ISO 14520 (Norm zu Feuerlöschanlagen mit gasförmigen Löschmitteln) und UL 2166 beschriebenen Verfahren zu berücksichtigen.

    G. Das Feuerlöschmittel kann gemäß DIN EN ISO 15004 und NFPA 2001 eingesetzt werden.

    H. Das Feuerlöschmittel soll über einen weltweit gültigen, 20-jährigen Garantieschutz im Falle eines Verbotes oder teilweisen Verbotes aufgrund seines Erderwärmungspotenzials (GWP), seines Ozonabbaupotenzials (ODP) und seiner atmosphärischen Lebensdauer verfügen.

    Das vollständige Beispiel einer Novec™ 1230 Spezifikation herunterladen (PDF, 104 kB)

Erfordern die Vergaberegeln ein Löschmittel ohne Markenzeichen?

Gegebenenfalls möchten Sie bestimmte Kriterien für Kunden hervorheben. Dazu gehören z. B. die Umweltverträglichkeit, die Sicherheitsmarge für Personen oder der Schutz vor Festplattenschäden während der Auslösung der Löschanlage. Wählen Sie unten Ihren Schwerpunkt aus, um auf die Spezifikationsvorlage zuzugreifen, die sich auf diese Aspekte konzentriert. Nutzen Sie diese Spezifikationshinweise, um die für Ihre Kunden wichtigen Produktmerkmale zu berücksichtigen.

  • Violettes Symbol der Düse einer Feuerlöschanlage
    Nicht markenspezifische Spezifikation

    Falls eine Spezifikation keinen Markennamen enthalten soll, können Sie eine Spezifikation basierend auf den individuellen Eigenschaften des Löschmittels erstellen. Novec 1230 Feuerlöschmittel vereint eine hervorragende Nachhaltigkeit mit der höchsten Sicherheitsmarge aller synthetischer Löschmittel. Es ist nicht von Verwendungsbeschränkungen oder Ausstiegsszenarien betroffen.

  • Violettes Symbol der Erde, die in ein Blatt mit Stiel eingewickelt ist, als Zeichen für Umweltverträglichkeit
    Umweltverträglich

    Hinter einem Ozonabbaupotenzial von null steckt noch viel mehr. Für umfassend nachhaltige Lösungen benötigen Sie ein Löschmittel mit einem Erderwärmungspotenzial (GWP) von <1. Die folgende Spezifikation kann für Kunden verwendet werden, die großen Wert auf eine nachhaltige Lösung legen, die weder aktuellen noch zukünftigen Vorschriften im Hinblick auf den Klimawandel unterliegen.

  • Violettes Symbol von Personen mit einem kleinen Herz auf der vorderen Person
    Hohe Sicherheitsmarge

    Nicht alle Löschmittel haben dieselbe Sicherheitsmarge. Beim Löschen eines Feuers in personenbesetzten Räumen ist die Sicherheit des Löschmittels ein wichtiger Faktor. Ein Hauptmerkmal ist die Auslegungskonzentration. Anstatt den Markennamen eines Löschmittels anzugeben, können sie auch die Spezifikation anhand geforderter Sicherheitsmargen heranziehen.

  • Violettes Symbol eines Rechenzentrums mit Schallwellen
    Vermeiden von Festplattenschäden

    Das Freisetzen von Inertgas während eines Brandes kann Festplatten beschädigen. Die Freisetzung in einem Serverraum kann bei Bränden der Klasse A 120 Sekunden dauern (NFPA 2001 5.7.1.1.2.). (NFPA 2001 5.7.1.1.2.) Die Frequenz, der Schallpegel und die Dauer des Geräuschs während der Freisetzung des Löschmittels können zu Festplattenausfällen führen. Die Datenübertragung auf Festplattenlaufwerke (englisch hard disk drive, Abkürzung HDD) kann dadurch unterbrochen werden. Mit der Freisetzung von synthetischen Löschmitteln wurden noch keine Festplattenschäden in Verbindung gebracht.


Nicht markenspezifisch: Feuerlöschmittel
Violettes Symbol der Düse einer Feuerlöschanlage

Kopieren Sie den folgenden Text und fügen Sie ihn in Ihre Spezifikation ein oder laden Sie das vollständige Beispiel einer Spezifikation herunter.

  1. Zusammenfassung

    A. Auslegung, Lieferung und Installation einer Gas-Löschanlage mit einem Gas-Feuerlöschmittel. (im Folgenden auch „SYSTEM“ genannt)

  2. Feuerlöschmittel

    A. Das Löschmittel wird in einer nach ISO 9001 und ISO 14001 registrierten Fertigungsstätte hergestellt.

    B. Das Löschmittel hat ein Ozonabbaupotenzial (Ozone Depletion Potential – ODP) von Null.

    C. Das Löschmittel hat ein Erderwärmungspotenzial (Global Warming Potential GWP) von < 1 bezogen auf einen Zeitraum von 100 Jahren. Das Erderwärmungspotenzial GWP ist gemäß dem fünften Sachstandsbericht (englisch Fifth Assessment Report, AR5) des IPCC des zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change IPPC) der Vereinten Nationen dokumentiert und geprüft.

    D. Das Löschmittel wird nicht wegen seines Ozonabbaupotenzials (ODP) oder Erderwärmungspotenzials (GWP) im Gebrauch eingeschränkt. Darüber hinaus ist es weder von stufenweisen Verwendungsverboten des Montreal-Protokolls betroffen, noch unterliegt es der europäischen Verordnung über fluorierte Treibhausgase (F-Gas-Verordnung), die schrittweise Emissionsbregenzungen und Regeln zur Verwendung von Treibhausgasen vorsieht.

    E. Das Löschmittel muss eine Sicherheitsmarge von mindestens 60 % aufweisen, die sich aus der Differenz der Auslegungskonzentration und dem NOAEL-Wert (No Observed Adverse Effect Level) des Löschmittels ergibt. Kontaktieren Sie einen zugelassenen OEM, wenn Sie eine Beratung zur Auslegungskonzentration für Brände der Klasse B wünschen.

    F. Die Mindestlöschkonzentration, die durch einen Test ermittelt wurde, der nach anerkannten Laborstandards (d. H. UL 2166, FM 5600) festgestellt wurde, darf 3,3% nicht überschreiten.

    G. Die Löschanlage muss UL-gelistet, FM- oder VdS-zugelassen sein und das Löschmittel muss eine Komponente sein, die von UL oder FM für die Verwendung im System anerkannt ist. Für Marine-Anwendungen ist eine Typgenehmigung gemäß IMO MSC/Circ. 848, die überarbeitete Richtlinien für die Zulassung von fest eingebauten Gasfeuerlöschsystemen enthält, erforderlich. 848 zu überarbeiteten Richtlinien für die Zulassung von fest eingebauten Gasfeuerlöschsystemen. Das Löschmittel soll die Mindestlöschkonzentrationen für Brennstoffe der Klassen A und B erfüllen. Dabei sind die in ISO 14520 (Norm zu Feuerlöschanlagen mit gasförmigen Löschmitteln) und UL 2166 beschriebenen Verfahren zu berücksichtigen.

    H. Das Feuerlöschmittel muss in ISO 15004 und NFPA 2001 gelistet sein.

    I. Das Feuerlöschmittel soll über einen weltweit gültigen, 20-jährigen Garantieschutz im Falle eines Verbotes oder teilweisen Verbotes aufgrund seines Erderwärmungspotenzials (GWP), seines Ozonabbaupotenzials (ODP) und seiner atmosphärischen Lebensdauer verfügen.

    J. Die Stelle, die die zugelassene Löschanlage anbietet, muss ihre Beziehung zum Hersteller der Löschanlage nachweisen können.

    K. Die Löschgaszylinder des Systems müssen mit Angaben zum Systemhersteller und der Löschmittelmarke gekennzeichnet sein. Die Wartung muss durch einen Bevollmächtigten des Herstellers erfolgen, und das System muss mit dem Löschmittel der Originalinstallation nachgefüllt werden.

    Das vollständige Beispiel einer nicht markenspezifischen Spezifikation herunterladen
Kopieren Sie diesen Textbaustein mit dem Schwerpunkt Umweltverträglichkeit und fügen Sie ihn in Ihre Spezifikation ein.
Violettes Symbol der Erde, die in ein Blatt mit Stiel eingewickelt ist, als Zeichen für Umweltverträglichkeit

Das Feuerlöschmittel soll über einen weltweit gültigen, 20-jährigen Garantieschutz im Falle eines Verbotes oder teilweisen Verbotes aufgrund seines Erderwärmungspotenzials (GWP), seines Ozonabbaupotenzials (ODP) und seiner atmosphärischen Lebensdauer verfügen. Der Löschmittelhersteller soll dem Endverbraucher ein Zertifikat mit Angabe der Dauer und der vollständigen Bedingungen der Garantie ausstellen.

  1. Zusammenfassung

    A. Auslegung, Lieferung und Installation einer Gas-Löschanlage mit einem Gas-Feuerlöschmittel.

  2. Feuerlöschmittel

    A. Das Löschmittel hat ein Ozonabbaupotenzial (Ozone Depletion Potential – ODP) von Null.

    B. Das Löschmittel hat ein Erderwärmungspotenzial (Global Warming Potential GWP) von < 1 bezogen auf einen Zeitraum von 100 Jahren. Das Erderwärmungspotenzial GWP ist gemäß dem fünften Sachstandsbericht (englisch Fifth Assessment Report, AR5) des IPCC des zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change IPPC) der Vereinten Nationen dokumentiert und geprüft.

    C. Die Löschgaszylinder des Systems müssen mit Angaben zum Systemhersteller und der Löschmittelmarke gekennzeichnet sein. Das System muss mit Löschmittel der Originalmarke nachgefüllt werden.

    D. Das Löschmittel wird nicht wegen seines Ozonabbaupotenzials (ODP) oder Erderwärmungspotenzials (GWP) im Gebrauch eingeschränkt. Darüber hinaus ist es weder von stufenweisen Verwendungsverboten des Montreal-Protokolls betroffen, noch unterliegt es der europäischen Verordnung über fluorierte Treibhausgase (F-Gas-Verordnung), die schrittweise Emissionsbregenzungen und Regeln zur Verwendung von Treibhausgasen vorsieht.
Kopieren Sie diesen Textbaustein mit dem Schwerpunkt Sicherheit für Personen und fügen Sie ihn in Ihre Spezifikation ein.
Violettes Symbol von Personen mit einem kleinen Herz auf der vorderen Person

E. Das Löschmittel muss eine Sicherheitsmarge von mindestens 60 % aufweisen, die sich aus der Differenz der Auslegungskonzentration und dem NOAEL-Wert (No Observed Adverse Effect Level) des Löschmittels ergibt. Kontaktieren Sie einen zugelassenen OEM, wenn Sie eine Beratung zur Auslegungskonzentration für Brände der Klasse B wünschen.

Kopieren Sie diesen Textbaustein mit dem Schwerpunkt Lärmbelästigung und fügen Sie ihn in Ihre Spezifikation ein.
Violettes Symbol eines Rechenzentrums mit Schallwellen

Vom Systemhersteller soll bescheinigt werden, dass der Lärmpegel der Feuerlöschanlage während der Freisetzung des Löschmittels bei einem Meter Entfernung von der Löschdüse, 110 dB bei einer Frequenz von 0,5 bis 5,0 kHz 20 Sekunden nicht überschreitet. Der Hersteller soll eine zertifizierte Testdokumentation mit den Geräuschpegeln vorlegen. Diese müssen anhand des LZF max pro Drittel-Oktavband-Mittenfrequenz oder mithilfe eines anderen zugelassenen Verfahrens gemessen werden.

Darstellung einer Feuerlöschanlage mit Novec 1230 Flaschen

Finden Sie einen zugelassenen Löschanlagenhersteller

Wir beantworten Ihre Fragen zur Brandschutz

Wenden Sie sich an unser Team aus Ingenieuren und weiteren Experten, das Ihre Fragen beantwortet und Sie im Hinblick auf Feuerlöschanlagen, Vorschriften und Novec 1230 Feuerlöschmittel unterstützt.