Wie in Berichten vermutet wird, könnten Verstöße gegen EU-Datenschutzgesetze Unternehmen bis zu vier Prozent ihrer weltweiten Jahresumsätze kosten. Wie Computing.co.uk berichtet, lag Statewatch ein zugespieltes Dokument aus dem Vorsitz des Europäischen Ministerrats mit dem Inhalt vor, dass eine Obergrenze von vier Prozent für solche Datenschutzverletzungen gelten sollte, die die Rechte der betroffenen Personen beeinträchtigen.
Eine Obergrenze von zwei Prozent bleibt anderen Arten von Verstößen vorbehalten, wie solchen, an denen ein Datenkontrolleur beteiligt ist, der gegen Vorschriften bezüglich der Nichteinhaltung einer Anordnung der Aufsichtsbehörde verstößt.
Mitglieder des Europäischen Parlaments hatten zuvor ihre Unterstützung für eine Obergrenze für Bußgelder von etwa fünf Prozent des Jahresumsatzes des Unternehmens zum Ausdruck gebracht. Der Ministerrat hat mittlerweile ein gestaffeltes System von Bußgeldern mit einer Obergrenze von zwei Prozent des Umsatzes vorgeschlagen.
Der in dem zugespielten Dokument dargelegte Vorschlag stellt daher eine Art Kompromiss zwischen den beiden Positionen dar und wird vom Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission vor einer möglichen Einführung im nächsten Jahr geprüft.
Ferner gilt als vereinbart, dass Entscheidungsträger prüfen, ob die Einsetzung eines Datenschutzbeauftragten Pflicht sein sollte. Dies ist ein weiterer Bereich, in dem die Ansichten auseinandergehen, weil der Ministerrat bereits dargelegt hat, dass die Rolle nicht obligatorisch sein sollte. Im Gegensatz dazu sind Abgeordnete des Europäischen Parlaments der Meinung, dass ein Datenschutzbeauftragter unter ganz bestimmten Umständen obligatorisch sein sollte.